Versteigerungsbedingungen
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt im Auftrage und für Rechnung der Eigentümer gegen Barzahlung des Kaufpreises in EURO (€). Durch Abgabe eines Gebotes (schriftlich oder mündlich) werden diese Versteigerungsbedingungen anerkannt. Die im Auktionskatalog angeführten Preise sind unverbindliche Schätzpreise. Der Ausruf erfolgt im Durchschnitt bei etwa 90 % des Schätzpreises, soweit nicht bereits mindestens zwei höhere schriftliche Gebote vorliegen. Gebote, die unter 90 % des Schätzpreises liegen, bedürfen der Zustimmung des Einlieferers.
Der Zuschlagpreis bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld in Höhe von 15 %. Auf den Gesamtpreis (Zuschlag + Aufgeld + Versandkosten) - Entgelt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes - wird die z. Zt. gültige Mehrwertsteuer von 7 % bzw. 16 % erhoben. (16 % = sofern der Zuschlagpreis unter dem 21/2-fachen des Metallwer-tes liegt). Goldmünzen, die als Anlagegold gelten, sind mehrwertsteuerfrei.
Ausländischen Käufern aus Ländern der europäischen Gemeinschaft wird die in Deutschland gültige Umsatzsteuer berechnet. Anderen ausländischen Käufern (aus Drittländern) wird, sofern die Waren durch uns exportiert werden, ein Aufgeld von 15 % netto auf den Zuschlagpreis berechnet; sie erhalten die Lieferung nur gegen Zahlung des Kaufpreises in EURO (€).
Ausländischen Händlern aus Ländern der europäischen Gemeinschaft wird bei Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27 a UStG) und der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 4 Nr. 1 b UStG in Verbindung mit § 6 a UStG die Lieferung ohne Umsatzsteuer berechnet. Wir bitten unsere ausländischen Kunden, bei Scheck-Bezahlung die anfallenden Bankkosten in Höhe von zirka € 10.-, mit zu überweisen. Ausländische Kunden werden gebeten, die Devisen- und Einfuhrbestimmungen ihres Staates zu beachten. Der Versteigerer lehnt die Verantwortung für Folgen ab, die sich aus der Zuwiderhandlung gegen derartige Bestimmungen ergeben können.
Erfolgter Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des Auktionsloses. Bei etwaigen Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird das Los noch einmal ausgerufen. Die Zahlung des Kaufpreises ist bei anwesenden Käufern sofort fällig, sofern vor der Auktion nicht anders vereinbart. Bei schriftlichen Käufern (Bietern) 10 Tage nach Ausstellung der Auktionsrechnung Fälligkeit. (Sonderkonditionen nach Vereinbarung)
Die versteigerten Stücke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller sich ergebenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Kaufgeldrückstände im eigenen Namen einzuziehen und einzuklagen. Bei Zahlungsverzug erhöht sich die Gesamtforderung des Versteigerers um 1,5 % per angefangenen Monat. Erfüllungsort und Gerichtsstand (auch für Mahnverfahren, Scheckklagen etc.) ist für beide Teile Berlin. Jeder Käufer ist für den von ihm getätigten Kauf allein haftbar; er kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gekauft zu haben. Wird die Zahlung nicht an den Versteigerer geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Stücke verweigert, so verliert der Ersteigerer seine Rechte aus dem Zuschlag, und die Sache kann auf seine Kosten erneut versteigert werden. In diesem Fall haftet der Ersteigerer für den Mindererlös; auf den Mehrerlös hat er dagegen jedoch keinen Anspruch. Nach erfolgtem Zuschlag können Saalkäufer Beanstandungen nur in besonderen Fällen, wie falsche Bestimmung der Münze, übersehene Reparaturstellen oder andere schwerwiegende Mängel, die den Wert des ersteigerten Loses erheblich beeinträchtigen, geltend machen.
Reklamationen sind ausgeschlossen bei Lots und Serien, bei Stücken mit den Erhaltungsangaben schön oder geringer,
Stücken mit minimalen Randunebenheiten und dergleichen, sowie bei nachträglichen vom Ersteigerer oder seinem Erfüllungsgehilfen vorgenommenen Veränderungen der ersteigerten Stücke (Reinigung etc.).
Jedem Bieter ist genügend Gelegenheit eingeräumt, die Stücke zu besichtigen oder besichtigen zu lassen (laut Zeitplan, Besichtigungstermine).
Bei Lots mit mehreren Münzen sind die Stückzahlen nur Zirka-Angaben. Schriftliche Aufträge werden von uns ohne zusätzliche Auftragsprovision gewissenhaft ausgeführt. Aufträge von unbekannten Sammlern können nur ausgeführt werden, wenn ein Depot hinterlegt wird oder nachprüfbare Bank-Referenzen angegeben werden.
Bei mehreren gleichhohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Vorzug. Deshalb sollten Sie Ihren Ersteige-rungsauftrag möglichst frühzeitig aufgeben. Unlimitierte Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung und werden maximal bis zum zehnfachen des Schätzpreises ausgeführt.
Die Angabe einer Gesamtkaufsumme wird von uns bindend beachtet und ermöglicht es Ihnen, zahlreiche Lose zu bebie-ten. Sie erhalten jedoch höchstens soviel Lose zugeschlagen, bis diese Summe erschöpft ist.
Die Reihenfolge der Zuschläge bleibt im Ermessen des Auktionators.
Der Auktionator ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Auktionslose zu vereinen, zu trennen, zurückzustellen oder zurückzuziehen.
Bietern und Einlieferern der Auktion wird automatisch die Ergebnisliste mit Nachverkauf kostenlos zugesandt.
Die Mindest-Steigerungsgebote lauten:
bis zu € 20.- 1.-€ bis zu
€50.- 2.-€ €1000.- 25.-€
€200.- 5.-€ €2000.- 100.-€
€500.- 10.-€ ab €5000.- 250.-€
Die Versand und Versicherungskosten betragen € 5.-; Ausland gemäß Portokosten. Für aufwendige Sendungen sowie Büchersendungen wird ein Zuschlag erhoben. Die Sendungen sind bis zur Übernahme in Ihrem Haus durch unsere Transportversicherung versichert. Ansichtssendungen werden nur bis maximal 10 Tage vor dem Auktionstermin versendet.
Die Beschreibung im Katalog ist mit Sorgfalt und nach bestem Gewissen durchgeführt worden. Sie begründet jedoch keine Rechts oder Sachmängelhaftung gemäß BGB § 434, 459 ff. Die Echtheit des Versteigerungsgutes wird garantiert, sofern nichts Gegenteiliges aus dem Text hervorgeht. Die Angabe der Erhaltungen ist streng nach den im deutschen Münzhandel üblichen Erhaltungseinstufungen vorgenommen und gilt als persönliche Beurteilung. Bei der Auktion anwesende Käufer kaufen grundsätzlich "wie gesehen". Eine Haftung des Auktionators für evtl. Irrtümer in der Beschreibung oder für Schreibfehler ist ausgeschlossen. Bei Fotoverwechslungen gilt der Text des jeweiligen Loses.
Zutrittsberechtigt zur Auktion sind grundsätzlich nur Kataloginhaber. Es bleibt dem Auktionator vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Auktion auszuschließen. Handel und Tausch sind während der Auktion und im Auktionshaus nicht gestattet.
Durch Abgabe eines Gebotes erhalten Sie automatisch die Ergebnisliste zugesandt. Einzelergebnisse können per Telefon oder per Post (mit frankiertem Rückumschlag) mitgeteilt werden. Die Ergebnisliste wird auch einzeln nach Einzahlung eines Unkostenbeitrages von € 3.- portofrei zugesandt. Postbank, NL Berlin, Konto 292362101, BLZ 10010010 Soweit nicht anders vermerkt, gelten im übrigen die allgemeinen Versteigerungsbedingungen und Vorschriften.
Der Auktionator MATTHIAS SENGER
Der Auktionator HEINZSENGER
Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, daß sie den Katalog und die darin enthaltenen zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Gegenstände aus der Zeit 1933 - 1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung erwerben (§86a StGB). Die Firma Tempelhofer Münzenhaus, Matthias Senger, der Versteigerer und seine Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an.
Mit der Abgabe von Geboten für Gegenstände, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese Dinge nur für historisch-wissenschaftliche Zwecke aus obengenannten Gründen, zu erwerben und m keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86 a StGB zu benutzen.